Haushaltssatzung der Gemeinde Borgstedt für das Haushaltsjahr 2026
Aus der ehemaligen Grund- und Hauptschule Borgstedt entstand im Jahre 1973 die in der heutigen Form bestehende Grundschule in zentraler Ortslage.
In einem Zusammenschluss der Gemeinden Borgstedt, Bünsdorf, Holzbunge, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt und Sehestedt zum Schulverband Borgstedt wurde die Trägerschaft der Grundschule Borgstedt am Schulstandort Borgstedt übernommen.
Die Schule wird von den Kindern der beteiligten Gemeinden mit ihren entsprechenden Ortsteilen besucht.
Satzungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Borgstedt für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 04.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.430.300 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.794.000 EUR |
| | einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
| | einem Jahresfehlbetrag von | 363.700 EUR |
| | - einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 363.700 EUR |
| | - einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
| | | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 4.190.100 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 4.212.500 EUR |
| | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 142.700 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 471.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4,17 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 317 % |
| | a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 421 % |
| 2. | Gewerbesteuer | 351 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Borgstedt, 09.12.2025
Wilfried Roggenbuck
Bürgermeister
Anlagen
Rendsburger Str. 51 | 24794 Borgstedt | Telefon: 04331 / 3 86 56 | E-Mail: grundschule.borgstedt[at]schule.landsh.de