Rundgang

Aus der ehemaligen Grund- und Hauptschule Borgstedt entstand im Jahre 1973 die in der heutigen Form bestehende Grundschule in zentraler Ortslage.

In einem Zusammenschluss der Gemeinden Borgstedt, Bünsdorf, Holzbunge, Klein Wittensee, Neu Duvenstedt und Sehestedt zum Schulverband Borgstedt wurde die Trägerschaft der Grundschule Borgstedt am Schulstandort Borgstedt übernommen.

Die Schule wird von den Kindern der beteiligten Gemeinden mit ihren entsprechenden Ortsteilen besucht.

Torsten Jürgens-Wichmann
(Bürgermeister der Gemeinde Sehestedt)

Thorsten Schulz
(Bürgermeister der Gemeinde Bünsdorf)

Wilfried Roggenbuck
(Bürgermeister der Gemeinde Borgstedt)

Satzungen

erlassen am: 04.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 04.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Borgstedt vom 04.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge ​- 57.500,00 EUR 4.409.300,00 EUR 4.351.800,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 28.600,00 EUR ​- 5.031.500,00 EUR 5.060.100,00 EUR
der Jahresfehlbetrag 86.100,00 EUR ​- 622.200,00 EUR 708.300,00 EUR
der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 57.500,00 EUR 4.178.900,00 EUR 4.121.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwlatungstätigkeit ​- ​- 70.000,00 EUR 70.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 363.200,00 EUR 3.459.300,00 EUR 3.096.100,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 447.600,00 EUR ​- 1.227.200,00 EUR 1.604.800,00 EUR

§ 2

- unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Borgstedt, 09.12.2025

Wilfried Roggenbuck

Bürgermeister


Anlagen

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